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Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO · registriert bei der IHK HannoverTelefon 0511 87988345
Betriebliche Altersversorgung

Eine bAV, die Ihr Team versteht.

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Wir richten sie so ein, dass sie rechtssicher ist, in der Lohnbuchhaltung kaum Aufwand macht und von Ihren Mitarbeitenden als echter Vorteil wahrgenommen wird.

  • Wir vergleichen Anbieter am Markt, statt nur einen Tarif zu verkaufen.
  • Wir informieren Ihre Belegschaft verständlich und dokumentiert.
  • Bestehende Verträge übernehmen und ordnen wir, statt alles neu zu machen.
Beitragsrechner
So setzt sich ein monatlicher bAV-Beitrag zusammen
Beispiel
Umwandlung aus dem Bruttogehalt100 €
Pflichtzuschuss 15 %15 €
Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag0 €
Monatlicher Beitrag115 €
Bis 338 € im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei.
Vereinfachte Darstellung, Grenzen für 2026Keine Steuer- oder Rechtsberatung
Rechtlicher Rahmen 2026

Was jeder Arbeitgeber zur bAV wissen sollte

Die bAV ist keine freiwillige Kür. Einige Punkte sind gesetzlich vorgegeben, und Fehler fallen oft erst Jahre später auf.

§ 1a BetrAVGPflichtAnspruch auf EntgeltumwandlungJede und jeder Beschäftigte kann verlangen, einen Teil des Gehalts in eine bAV umzuwandeln.
§ 1a Abs. 1a BetrAVG15 %ArbeitgeberzuschussBei Entgeltumwandlung verpflichtend, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart.
§ 3 Nr. 63 EStG8.112 €steuerfrei pro Jahr8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, davon 4.056 € auch sozialversicherungsfrei.
§ 1b BetrAVG3 Jahrebis zur UnverfallbarkeitGilt für arbeitgeberfinanzierte Zusagen ab Alter 21. Entgeltumwandlung ist sofort unverfallbar.

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Werte für 2026.

Ihre Pflichten

Was Arbeitgeber bei der bAV beachten müssen

Die meisten Fehler passieren nicht beim Abschluss, sondern danach: ein vergessener Zuschuss, eine fehlende Dokumentation, eine Zusage ohne klare Regeln. Diese vier Punkte sollten sitzen.

§ 1a BetrAVG

Entgeltumwandlung ermöglichen

Verlangt ein Beschäftigter eine bAV, müssen Sie einen Weg anbieten. Bieten Sie keinen an, kann er den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Typischer Fehler: Jeder Mitarbeitende hat einen anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter.

§ 1a Abs. 1a BetrAVG

Den Zuschuss weitergeben

Bei Entgeltumwandlung zahlen Sie 15 % zusätzlich, soweit Sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. Tarifverträge können abweichende Regeln enthalten.

Typischer Fehler: Ältere Verträge laufen noch ohne Zuschuss weiter.

§ 1 Abs. 1 BetrAVG

Für die Zusage einstehen

Sie haften für die zugesagten Leistungen, auch wenn ein Versicherer sie auszahlt. Deshalb kommt es auf saubere Zusagen und passende Tarife an.

Typischer Fehler: Zusagen versprechen mehr, als der Vertrag tatsächlich leistet.

Dokumentation

Regeln schriftlich festhalten

Eine Versorgungsordnung legt fest, wer was bekommt. Information und Verzicht der Mitarbeitenden sollten nachweisbar dokumentiert sein.

Typischer Fehler: Absprachen bestehen nur mündlich oder per E-Mail.

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen fördert der Staat einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag über den Förderbetrag nach § 100 EStG. Wir prüfen, ob das für Ihr Team in Frage kommt.

Ihr Nutzen

Was die bAV Ihrem Betrieb bringt

Geschäftsführung

Haftung klären, Kosten planen

  • Rechtssichere Zusagen und Dokumentation
  • Planbare Kosten statt Einzellösungen
  • Ein Argument im Wettbewerb um Fachkräfte
Personalabteilung

Weniger Rückfragen, klare Abläufe

  • Ein Ansprechpartner statt mehrerer Versicherer
  • Fertige Unterlagen für Ein- und Austritte
  • Wir beantworten die Fragen der Mitarbeitenden
Finanzen und Lohnbuchhaltung

Saubere Zahlen, wenig Aufwand

  • Einheitliche Beitragsabrechnung
  • Steuer- und SV-Grenzen im Blick
  • Digitale Übersicht aller Verträge
Ablauf

So führen wir Ihre bAV ein

  1. Erstgespräch

    Wir klären Ziele, Größe und Ausgangslage. Kostenlos und unverbindlich, vor Ort oder per Video.

  2. Bestandsaufnahme

    Wir prüfen bestehende Verträge, Zusagen und Abläufe und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

  3. Konzept

    Sie erhalten eine Empfehlung mit Kosten, Durchführungsweg und Versorgungsordnung.

  4. Einführung

    Wir informieren die Belegschaft, richten die Verwaltung ein und begleiten die ersten Abschlüsse.

  5. Betreuung

    Wir bleiben Ansprechpartner, prüfen jährlich und passen bei neuen Vorgaben an.

Durchführungswege

Fünf Wege, eine passende Lösung

Das Gesetz kennt fünf Durchführungswege. Welcher passt, hängt von Unternehmensgröße, Budget und Zielen ab. Wir beraten zu allen und vergleichen Anbieter am Markt.

WegTypisch für
DirektversicherungDen Einstieg und kleinere Betriebe. Einfach zu verwalten.
PensionskasseUnternehmen mit Branchen- oder Tariflösungen.
PensionsfondsKapitalmarktnahe Lösungen mit mehr Anlagefreiheit.
UnterstützungskasseHöhere Versorgung, etwa für Führungskräfte, ohne steuerliche Höchstgrenze.
DirektzusageGesellschafter-Geschäftsführer und individuelle Zusagen.
bAV-Check

Wie gut ist Ihre bAV aufgestellt?

Sie haben schon eine bAV? Sechs Fragen, die wir in jedem Erstgespräch stellen. Beantworten Sie sie ehrlich, das Ergebnis bleibt in Ihrem Browser.

  1. Gibt es eine schriftliche Versorgungsordnung?
  2. Wird der 15 % Arbeitgeberzuschuss korrekt gezahlt?
  3. Wurden alle Mitarbeitenden nachweisbar informiert?
  4. Laufen alle Verträge über einen Ansprechpartner?
  5. Ist die Verwaltung für HR digital und einheitlich?
  6. Wurde die bAV in den letzten zwei Jahren überprüft?
Ihr Ergebnis
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Beantworten Sie die Fragen links

Jede Frage mit Ja ist ein Punkt. Danach sehen Sie, wo Ihre bAV steht und was als Nächstes sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Fragen zur bAV

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0511 87988345

Muss jeder Betrieb eine bAV anbieten?

Ja, auf Wunsch der Beschäftigten. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt unabhängig von der Betriebsgröße, schon ab dem ersten Mitarbeitenden. Ob Sie darüber hinaus einen eigenen Beitrag zahlen, entscheiden Sie selbst.

Was kostet die bAV den Arbeitgeber?

Bei reiner Entgeltumwandlung vor allem den Pflichtzuschuss. Dem stehen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber. Ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag ist als Betriebsausgabe absetzbar. Die Beratung durch uns ist für Ihr Unternehmen in der Regel kostenlos, was im Einzelfall gilt, legen wir vorab offen.

Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt?

Die Ansprüche aus Entgeltumwandlung bleiben sofort erhalten, arbeitgeberfinanzierte Anteile nach Ablauf der Unverfallbarkeit. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt, privat weitergeführt oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Was ist, wenn Mitarbeitende keine bAV möchten?

Niemand muss eine bAV abschließen. Wichtig ist, dass alle informiert wurden und eine Ablehnung dokumentiert ist. Dafür stellen wir Vorlagen bereit.

Wir haben schon Verträge bei verschiedenen Anbietern. Was nun?

Bestehende Verträge laufen weiter. Wir prüfen sie, ordnen sie in einer Versorgungsordnung und legen für neue Mitarbeitende einen einheitlichen Weg fest.

Gibt es Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Ja. Für Gesellschafter-Geschäftsführer kommen oft andere Durchführungswege in Frage, etwa die Unterstützungskasse oder die Direktzusage. Hier stimmen wir uns eng mit Ihrer Steuerberatung ab.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre bAV

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt.

Telefon0511 87988345
E-Mailinfo@bomcapital.de
AdresseSeligmannallee 4, 30173 Hannover

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